Almpflege

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Almpflege, ein spannendes Thema

Vor nunmehr 5 Jahren startete der Maschinenring nach Abstimmung mit den Behörden die maschinelle Almpflege mit dem Irus  Almmulcher, eine Dienstleistung, die unsere Bauern bei der Weidefreistellung und Almpflege unterstützen soll. Die Maschinenringmitarbeiter starteten mit viel Schwung in dieses neue Geschäftsfeld und haben auf Almen, die die Voraussetzungen erfüllten mit der Weidefreistellung begonnen. Der Maschinenring übernahm vor solchen Einsätzen die Abklärung mit den Behörden und die Besichtigung mit dem zuständigen Umweltbeauftragten, ob die ausgewählten Flächen den Vorgaben entsprechen und der Strauch - und Buschbewuchs entfernt werden darf. Es stellte sich schnell heraus, dass der ferngesteuerte Irus Almmulcher unsere Erwartungen in Bezug auf Leistung und Effizienz nicht ganz erfüllen konnte. Nach weiteren Verhandlungen des Maschinenrings mit den Behörden durften bald Bagger bis 7,5 to mit geeignetem Mulchkopf  eingesetzt werden. Seit 2013 dürfen  nun mit behördlicher Genehmigung sogar Bagger mit 10 to eingesetzt werden.  Wie zielführend und effizient  Pflegemaßnahmen sein können, wenn die Vorgaben der Behörden eingehalten werden, zeigen einige vergleichende Fotos (vorher/nachher).

Was muss bei einer maschinellen Almpflege alles beachtet werden:

  • es dürfen nur Bagger mit max. 10to und geeigneten bodenschonenden Raupen eingesetzt werden

  • der Schlegelmulcher darf max. 500 kg Gewicht haben und muss zur Tiefenbegrenzung über Abstandswalzen verfügen

  • auf dem Schlegelmulcher muss ein Hacken angebracht sein, der das Weiterschieben im steilen Gelände ermöglicht

  • pro Alm und Jahr dürfen max. 2ha bearbeitet werden

  • mind. 2 Wochen vor dem Einsatz muss ein Orthofoto mit dem eingezeichneten Arbeitsbereich an die Bezirkshauptmannschaft übermittelt werden

  • die zu bearbeitende Fläche muss früher beweidet worden sein

  • die Geländeneigung darf max. 40 % betragen

  • es müssen fließende Übergängeim Randbereich geschaffen werden und teilweise müssen Flächen von der Bearbeitung verschont werden

Die Schwend-Maschinen dürfen nur von Personal mit Almpflegeausbildung bedient werden bzw. nur unter deren Aufsicht eingesetzt werden.

Was ist weiter zu beachten:

  • das Schwend-Material muss abgeräumt werden

  • die offenen Bereiche müssen mit standortgeeignetem Saatgut eingesät werden

  • die bearbeiteten Flächen sollen einige Zeit weidefrei gehalten werden

  • weiters solle eine angepasste Nutzung auf diesen Flächen sichergestellt werden, damit eine neuerliche Verbuschung verhindert wird