An die Überprüfung des Holzkranwagens denken!

Auch Holzkranwägen unterliegen der Arbeitsmittelverordnung (§ 8 AM-VO) und müssen sich mindestens einmal jährlich einer wiederkehrenden Prüfung unterziehen.

Der Maschinenring organisiert mit einem sicherheitstechnischen Büro eine Überprüfung zum Vorzugspreis.

Bei Interesse bitte in deinem Maschinenringbüro melden. Die genauen Termine werden dann koordiniert und bekannt gegeben.