SVB-Beitragskooperation

Beitragskooperation mit der Sozialversicherung: Meldepflicht für Maschinenring Mitglieder vereinfacht.
Die neue Kooperation zwischen Maschinenring und SVB erspart den Landwirten künftig viel Büroarbeit und sichert weiters die Abwicklung der Betriebshilfe durch die Maschinenringe und die finanzielle Unterstützung durch die SVB.

Landwirte, die in der Sozialen Betriebshilfe arbeiten, beim Leitungfreischneiden oder als Rübenschätzer tätig sind, haben künftig den Vorteil, dass der Maschinenring gleich direkt mit der SVB die Leistungsmeldung dieser Tätigkeiten abwickelt.

Erfüllen der Meldungspflicht:

Alle Landwirte sind gesetzlich dazu verpflichtet, Einnahmen aus Nebentätigkeiten bis 30. April des Folgejahres an die Sozialversicherung zu melden. Alle Belege und Abrechnungen von erbrachten Leistungen des Arbeitsjahres zusammenzufassen bedeutet für die Bauern oft einen großen administrativen Arbeitsaufwand. Entlastung zum Nutzen der Landwirte bei diesem Büroaufwand wird die Einführung der neuen Beitragszusammenarbeit zwischen der SVB und dem MR bringen.

Folgende Tätigkeiten sind von der neuen Kooperation im Bereich Sozialversicherungsbeiträge betroffen:

Der Maschinenring meldet Einnahmen aus Nebentätigkeiten der Landwirte verpflichtend in den Bereichen Soziale Betriebshilfe, Leitungfreischneiden und Rübenschätzen an die SVB.

Ablauf:

1. In diesen angeführten Bereichen werden versicherungsrelevante Daten der Landwirte (wie Name des Versicherten, Art der Tätigkeit und die daraus resultierenden Bruttoeinnahmen) vom Maschinenring erfasst.

- Sollte der Landwirt die Nebentätigkeit erstmals durchführen, unterstützt der Maschinenring den Landwirt bei der gesetzlich verpflichtenden Erstmeldung der Aufnahme der Tätigkeit an die SVB.

2. 15. Februar des Folgejahres: Bekanntgabe der Daten der auftragnehmenden Landwirte an die SVB. Mit dieser Meldung durch den Maschinenring entfällt die Meldung durch den Landwirt für diese Leistungen an die SVB.

3. Der Maschinenring informiert den Landwirt schriftlich über die Meldung an die SVB.

- Sollte der Landwirt zusätzlich weitere Einnahmen aus Nebentätigkeiten haben, sind diese vom Landwirt selbst zu melden.

4. Die SVB berechnet die Beiträge unter Berücksichtigung der übermittelten Daten.

Das Maschinenring Meldeservice tritt mit folgenden Terminen erstmals in Kraft:

  • Die Einnahmendaten werden erstmals für Tätigkeiten ab dem 1. Jänner 2010 erhoben.
  • Mit 15. Februar 2011 wird erstmals eine Meldung des Maschinenrings an die SVB erfolgen. Diese wird die Einnahmen aus Tätigkeiten zwischen 1. Jänner und 31. Dezember 2010 betreffen.

Vorteile für den Landwirt:

  • Reduktion des administrativen Aufwandes der Landwirte,
  • Entfall der Meldung bei Tätigkeiten in der Sozialen Betriebshilfe, beim Leitungfreischneiden und beim Rübenschätzen,
  • Unterstützung bei der Meldung der erstmaligen Aufnahme einer Nebentätigkeit,
  • Übersichtlichkeit der erbrachten Leistungen,
  • jährliche Aufstellung der vom Landwirt geleisteten Arbeiten in diesen Bereichen,
  • einfacher Meldevorgang,
  • der Landwirt muss nur noch ergänzende Meldungen vornehmen, sofern zusätzliche Tätigkeiten durchgeführt werden,
  • Rechtssicherheit, denn die gesetzliche Verpflichtung zur Einnahmenmeldung wird bereits automatisch erfüllt.